Warum eine Privatpraxis?

Der Preis einer Therapie

 

Einige Privatversicherungen versuchen den Anschein zu

erwecken, dass Therapeuten, die mehr als den für Beamte

geltenden Beihilfe-Erstattungssatz verlangen, zu teuer sind.

Diese Versicherungen behaupten, die vom

Bundesministerium festgelegten Beihilfesätze wären die

vereinbarten Kostenerstattungshöchstsätze.

 

Abgesehen davon, dass es der PKV nicht zusteht, einem Versicherten aus wirtschaftlichen Interessen einen

Leistungserbringer schlecht zu

machen und die freie Therapeutenwahl des Patienten damit

einzuschränken, muss die Frage gestattet sein, welchen

                                                                      Vergleichsmaßstab die PKV anlegt.

 

Bei den gesetzlich Krankenversicherten ist die Dauer einer Therapiesitzung vertraglich zwischen

Therapeut und Krankenkasse festgeschrieben.

Die Mindestbehandlungsdauer einer Physiotherapiesitzung (MT/KG) beträgt hier 15 Minuten!

 

Solch eine vertragliche Vereinbarung gibt es zwischen Therapiepraxis und PKV nicht. Deswegen werden

Privatpatienten auch oft deutlich länger behandelt. Kürzer als 25 Minuten wird eine Behandlung meist nicht

sein. So können auch individuell längere Behandlungszeiten vereinbart werden, wenn dies für Ihre Beschwerdeproblematik therapeutisch sinnvoll erscheint.

 

Der Privatpatient wird, gegenüber den gesetzlich versicherten, nicht von einem Berufsanfänger behandelt.

Als Patient legen Sie zurecht Wert darauf, von einem erfahrenen Therapeuten behandelt zu werden.

 

Aus diesem Grund haben sich solche Therapeuten auf ganz bestimmte Therapien spezialisiert, welche die

typischen Behandlungen einer Krankengymnastikpraxis übersteigen.

Sie sollten genaue Vorstellungen haben, welche Art von therapeutischer Qualifikation sie von ihrem

Therapeuten erwarten. Abhängig vom jeweiligen Krankheitsbild lässt sich mit einer speziellen

Fachqualifikation häufig schneller und effizienter therapieren.

Dazu gehören unter anderem die Manual-Therapie, osteopathische Techniken, Therapie nach Dr. Brügger,

Nervenmobilisation nach Aurelius oder Valleix, Druckwellenmobilsation nach Zicha, Schmerzphysiotherapie

und entsprechende Ausbildungen aus der klassischen Physiotherapie wie Bobath, PNF,....

Der Therapeut investiert überdurchschnittlich viel Zeit und Geld in Fachfortbildungen. Daher ist es

nachvollziehbar, dass mehr Qualifikation in der Regel auch einen höheren Preis zur Folge hat.

 

Dafür profitieren Sie als Patient vom Erfahrungsschatz und Wissen der entsprechenden Therapeuten und

verkürzen damit in der Regel die Falldauer.

 

Da die Leistungserbringung seitens der PKV weder in Art, Umfang noch Qualität konkret festgelegt ist,

muss ein Preisvergleich durch die Versicherung immer ins Leere laufen!

 

Im Übrigen sagt der Bundesgerichtshof (Az: IV ZR 278/01), dass Patienten eine pauschale

Honorarbeschränkung auf eine aus Sicht der PKV angemessene Höhe auf keinen Fall hinnehmen müssen.

Somit können Sie Ihren Therapeuten frei wählen und haben trotzdem Anspruch auf Erstattung!

Gesetzestexte, Urteile und Musterbriefe finden Sie unter www.privatpreise.de

Bitte informieren Sie sich umfassenderzu diesem wichtigen Thema.

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© Patrick Sinn

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