Der Preis einer Therapie
Einige Privatversicherungen versuchen den Anschein zu
erwecken, dass Therapeuten, die mehr als den für Beamte
geltenden Beihilfe-Erstattungssatz verlangen, zu teuer sind.
Diese Versicherungen behaupten, die vom
Bundesministerium festgelegten Beihilfesätze wären die
vereinbarten Kostenerstattungshöchstsätze.
Abgesehen davon, dass es der PKV nicht zusteht, einem Versicherten aus wirtschaftlichen Interessen einen
Leistungserbringer schlecht zu
machen und die freie Therapeutenwahl des Patienten damit
einzuschränken, muss die Frage gestattet sein, welchen
Vergleichsmaßstab die PKV anlegt.
Bei den gesetzlich Krankenversicherten ist die Dauer einer Therapiesitzung vertraglich zwischen
Therapeut und Krankenkasse festgeschrieben.
Die Mindestbehandlungsdauer einer Physiotherapiesitzung (MT/KG) beträgt hier 15 Minuten!
Solch eine vertragliche Vereinbarung gibt es zwischen Therapiepraxis und PKV nicht. Deswegen werden
Privatpatienten auch oft deutlich länger behandelt. Kürzer als 25 Minuten wird eine Behandlung meist nicht
sein. So können auch individuell längere Behandlungszeiten vereinbart werden, wenn dies für Ihre Beschwerdeproblematik therapeutisch sinnvoll erscheint.
Der Privatpatient wird, gegenüber den gesetzlich versicherten, nicht von einem Berufsanfänger behandelt.
Als Patient legen Sie zurecht Wert darauf, von einem erfahrenen Therapeuten behandelt zu werden.
Aus diesem Grund haben sich solche Therapeuten auf ganz bestimmte Therapien spezialisiert, welche die
typischen Behandlungen einer Krankengymnastikpraxis übersteigen.
Sie sollten genaue Vorstellungen haben, welche Art von therapeutischer Qualifikation sie von ihrem
Therapeuten erwarten. Abhängig vom jeweiligen Krankheitsbild lässt sich mit einer speziellen
Fachqualifikation häufig schneller und effizienter therapieren.
Dazu gehören unter anderem die Manual-Therapie, osteopathische Techniken, Therapie nach Dr. Brügger,
Nervenmobilisation nach Aurelius oder Valleix, Druckwellenmobilsation nach Zicha, Schmerzphysiotherapie
und entsprechende Ausbildungen aus der klassischen Physiotherapie wie Bobath, PNF,....
Der Therapeut investiert überdurchschnittlich viel Zeit und Geld in Fachfortbildungen. Daher ist es
nachvollziehbar, dass mehr Qualifikation in der Regel auch einen höheren Preis zur Folge hat.
Dafür profitieren Sie als Patient vom Erfahrungsschatz und Wissen der entsprechenden Therapeuten und
verkürzen damit in der Regel die Falldauer.
Da die Leistungserbringung seitens der PKV weder in Art, Umfang noch Qualität konkret festgelegt ist,
muss ein Preisvergleich durch die Versicherung immer ins Leere laufen!
Im Übrigen sagt der Bundesgerichtshof (Az: IV ZR 278/01), dass Patienten eine pauschale
Honorarbeschränkung auf eine aus Sicht der PKV angemessene Höhe auf keinen Fall hinnehmen müssen.
Somit können Sie Ihren Therapeuten frei wählen und haben trotzdem Anspruch auf Erstattung!
Gesetzestexte, Urteile und Musterbriefe finden Sie unter www.privatpreise.de
Bitte informieren Sie sich umfassenderzu diesem wichtigen Thema.
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